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Neue Schwellenwerte für 2024/2025 festgelegt

Am 15.11.2023 hat die Europäische Kommission in den Delegierten Verordnungen (EU) 2023/2495, 2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 die ab 01. Januar 2024 gültigen Schwellenwerte veröffentlicht.

Die Schwellenwerte sind ab 01.01.2024 unmittelbar für alle nach diesem Zeitpunkt gestarteten Verfahren anzuwenden, einer Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber bedarf es nicht, da aufgrund der dynamischen Verweisung in den Vergabeverordnungen die Schwellenwerte unmittelbar gelten. Die neuen Schwellenwerte betragen:

  • Bauaufträge: neu 5.538.000 € (bisher 5.382.000 €)
  • Liefer- und Dienstleistungen für sonstige öffentliche Auftraggeber: neu 221.000 € (bisher 215.000 €)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich sowie Verteidigung/Sicherheit: neu 443.000 € (bisher 431.000 €)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von oberen und obersten Bundesbehörden: neu 143.000 € (bisher 140.000 €)
  • Konzessionsvergaben: neu 5.538.000 € (bisher 5.382.000 €)

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