Die Vergabe von Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuererleistungen nach VgV
Wir betreuen, beraten und begleiten öffentliche Auftraggeber
Wir betreuen und begleiten öffentliche Auftraggeber bei der Ausschreibung und Vergabe von Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuererleistungen nach VgV. Wir bieten eine Komplettleistung an, von der Analyse der Aufgabenstellung über die Aufstellung der Auswahl- und Zuschlagskriterien, Durchführung des Verfahrens, bis hin zur Erstellung der Verträge und Beratung bei der Beauftragung. Die Entscheidung trifft der Auftraggeber, unsere Aufgabe ist die bestmögliche Betreuung und Beratung.
Unsere Leistungen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV:
Phase 1 (Auswahlphase):
– Erarbeiten der Aufgabenbeschreibung unter entsprechender Zuarbeit durch den AG
– Aufstellen eines Zeitplans
– Ermitteln des Anforderungsprofils
– Aufstellen der Leistungs- und Funktionsanforderungen
– Festlegen der Teilnahmevoraussetzungen
– Festlegen der notwendigen Erklärungen und Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
– Formulierung von (fakultativen) Ausschlusskriterien
– Festlegen der Auswahlkriterien für die fachliche Eignung
– Erarbeitung und Formulierung der Zuschlagskriterien
– Erstellen der Bewerbungsunterlagen
– Erarbeiten eines individuellen Vertrages
– Aufstellen einer Bewertungsmatrix
– Formulierung und Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung
– Registrierung der Anforderungen von Teilnahmeunterlagen sowie der eingegangenen Bewerbungsunterlagen
– Zusammenstellen der eingegangenen Bewerbungsunterlagen für das Auswahlverfahren
– Prüfung der eingehenden Bewerbungen auf Vorliegen von Ausschlusskriterien sowie Schlüssigkeitsprüfung
der eingegangenen Eigenerklärungen zu den Referenzen (ggf. mit Aufklärung durch Kanzlei)
– Beratung bei der Entscheidung über Ausschlüsse sowie bzgl. der Auswahl der geeigneten Bewerber
(vorläufiger Wertungsvorschlag erfolgt durch die Kanzlei)
– Benachrichtigung ausgeschlossener und nicht für das Verhandlungsverfahren berücksichtigter Bewerber
[Sollten Referenzauskünfte bei den Referenzgebern gewünscht werden, so kann dies durch unsere Kanzlei nach Zeitaufwand
zu einem Stundensatz von 250,- € netto durchgeführt werden.]
Phase 2 (Verhandlungsphase):
– Einladung der verbleibenden Bewerber zu den Verhandlungsgesprächen, Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
– Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe
– Vorauswertung der eingegangenen Angebote
– Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen
– Protokollierung der Verhandlungsgespräche
– Beratung bei der Auswahl des für die Aufgabe am besten geeigneten Bewerbers
– Information der Mitbewerber über die beabsichtigte Vergabe
– Rechtliche Begleitung des Vertragsabschlusses
– EU-Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag
allgemein:
– Durchführung des elektronischen Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform DTVP (andere Vergabeplattformen nach Absprache)
– Einnehmen der Funktion als Kontaktstelle
– Zusammenstellen weiterer Informationen und Erteilung von Auskünften
– Nachforderung fehlender Unterlagen und Erklärungen nach Absprache mit dem Auftraggeber
– Beratung des Auftraggebers beim Auswahlverfahren und der Anwendung der Bewertungsmatrix
– fortlaufende Dokumentation
– zwei Vor-Ort-Termine in Pauschalhonorar inbegriffen
– laufende Berichterstattung
– Bearbeitung eingegangener Vergaberügen
Die Vorteile anwaltlicher Beauftragung bei Vergabeverfahren nach VgV:
– rechtssicheres Vergabeverfahren
– Beachtung aller Rechtsvorschriften
– individuelle Vertragsgestaltung
– Optimierung der Abwicklungszeiten
– Entlastung Ihrer Mitarbeiter
– bestmögliche Vermeidung von Rügen und Einsprüchen
– professionelle Leitung des Verfahrensablaufs
– Ermittlung des geeignetsten Bewerbers
Die Kosten:
Die Kosten für die Betreuung der Verfahren werden individuell verhandelt und richten sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung.