BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Wir beraten alle am Bau Beteiligten in den verschiedenen Phasen eines Bauprojekts.
Zahl und Volumen der von uns begleitenden Projekte belegen dies deutlich. Individuell und praxisorientiert beraten wir bei der Strukturierung und der Abwicklung komplexer Bauvorhaben, angefangen von der Vertragsgestaltung bis hin zu Leistungs-, Vergütungs- und Haftungsfragen, der Nachtragsprüfung und Abwicklung, sowie Gewährleistungsfragen und der Schadensregulierung. Selbstverständlich sind wir auch forensisch tätig.

BAURECHT
Unsere Expertise beginnt bei der strategischen Herangehensweise an ein Bauvorhaben, so schon die richtige Vertragsgestaltung und geht dann über die baubegleitende Rechtsberatung, bis zur Begleitung der Abnahme, dem Forderungsmanagement und der Geltendmachung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung.
Wir beraten umfassend zu Leistungs-, Vergütungs- und Haftungsfragen, Nachtragsprüfung und Abwicklung, bis hin zur Geltendmachung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung. Wichtig ist uns dabei eine Minimierung des Konfliktpotenzials unter den Beteiligten.
Wir versuchen durch transparente und auf das jeweilige Projekt zugeschnittene Vertragslösungen, sowie einer konstruktiven und lösungsorientierten Kommunikation spätere gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Ziel ist stets eine pragmatische und zufriedenstellende Lösung im Interesse unserer Mandanten.

BAUVERTRAGSRECHT
Zu den wichtigsten Instrumenten für die Kosten- und terminsichere Planung, die Abwicklung und Überwachung Ihres Bauvorhabens und Fragen der Vergütung zählt die vorausschauende Vertragsgestaltung.
Unser Beratungsangebot für Auftraggeber – wie auch für Auftragnehmer – umfasst hierbei nicht nur alle Arten von Bauvorhaben, sondern auch alle Vertragsformen, von der Generalunternehmervergabe bis zu Einzelgewerken oder Mehrparteienverträgen. Individuell und praxisorientiert beraten wir hier und achten darauf, dass Ihre Interessen innerhalb des Projekts herausgearbeitet und durch entsprechende vertragliche Regelungen gesichert werden.
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Vertragsgestaltung und dem Vertragsmanagement, sondern auch – sofern erforderlich – in der gerichtlichen Auseinandersetzung.

ARCHITEKTENRECHT
Wir beraten Auftraggeber ebenso wie Planungsbüros und Projektsteuerer in allen Fragen des Projektsteuerungs-, Architekten- und Ingenieurrechts.
Unser Beratungsspektrum umfasst alle Projektphasen von der Vergabestrategie, der Vertragskonzeption, über das Vertragsmanagement, bis hin zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Planernachträgen. Darüber hinaus beraten wir zu allen Fragen des Haftungs-, Urheber- und Versicherungsrechts.
Natürlich übernehmen wir auch die gegebenenfalls erforderliche Führung von Honorar- oder Haftungsprozessen.
WEITERE KOMPETENZEN:
VERGABERECHT
IMMOBILIEN- & MIETRECHT