Neue Schwellenwerte 2020/2021
Seit dem 01.01.2020 gelten neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren. Die Schwellenwerte sind unmittelbar anzuwenden, einer Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber bedarf es nicht, da aufgrund der dynamischen Verweisung in den Vergabeverordnungen die Schwellenwerte unmittelbar gelten. Die neuen Schwellenwerte betragen:
- Liefer- und Dienstleistungen für sonstige öffentliche Auftraggeber: aktuell 214.000 € (bisher 221.000 €)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich sowie Verteidigung/Sicherheit: aktuell 428.000 € (bisher 443.000 €)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge von oberen und obersten Bundesbehörden: aktuell 139.000 € (bisher 144.000 €)
- Bauaufträge: aktuell 5.350.000 € (bisher 5.548.000 €)
- Konzessionsvergaben: aktuell 5.350.000 € (bisher 5.548.000 €)