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Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026

Die Europäische Kommission hat am 23. Oktober 2025 die neuen Schwellenwerte für das EU-Vergaberecht im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Diese gelten ab dem 01. Januar 2026 und bedürfen keiner Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber.

 

Die Anpassung erfolgt turnusmäßig alle zwei Jahre auf Grundlage des Government Procurement Agreement (GPA). Die Schwellenwerte werden in Sonderziehungsrechten (SZR) ausgedrückt – einer künstlichen Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds – und anschließend in Euro umgerechnet. Aufgrund von Wechselkursänderungen kommt es zu leichten Abweichungen gegenüber den bisherigen Werten.

 

Neue Schwellenwerte im Überblick:

 

  1. Richtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber (2014/24/EU):
  • Bauleistungen: 5.404.000 EUR (bisher: 5.538.000 EUR)
  • Liefer-/Dienstleistungen – obere und oberste Bundesbehörde: 140.000 EUR (bisher: 143.000 EUR)
  • Liefer-/Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber): 216.000 EUR (bisher: 221.000 EUR)

 

  1. Sektorenrichtlinie (2014/25/EU):
  • Bauleistungen: 5.404.000 EUR (bisher: 5.538.000 EUR)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 432.000 EUR (bisher: 443.000 EUR)

 

  1. Konzessionsrichtlinie (2014/23/EU):
  • Einheitlicher Schwellenwert: 5.404.000 EUR (bisher: 5.538.000 EUR)

 

  1. Verteidigung und Sicherheit:

Die Veröffentlichung der entsprechenden Schwellenwerte steht noch aus. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sie den Werten der Sektorenrichtlinie entsprechen.

 

 

 

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