PROF. DR. RAUCH & PARTNER
KANZLEI FÜR BAU-, ARCHITEKTEN- UND VERGABERECHT

IMMOBILIEN-, MIET- UND WOHNUNGSEIGENTÜMERRECHT

Das Betätigungsfeld der Kanzlei erstreckt sich ferner auf rechtliche Problemkreise im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von Immobilien, sowie auf die rechtlichen Besonderheiten des Baurechts an der Schnittstelle zum Wohnungseigentumsrecht. Ferner unterstützen wir Sie bei Fragen der Vermietung, sowohl im Bereich des Gewerbe- als auch des Wohnraummietrechts.

IMMOBILIENRECHT


Wir unterstützen und begleiten Sie bei Kauf und Verkauf von Grundstücken, Häusern und Wohnungen.
Wir prüfen gerne für Sie einen vorhandenen Immobilienkaufvertrag für Ihr Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung auf nachteilige Bestimmungen und Rechtswirksamkeit. Die Prüfung umfasst in der Regel zum einen die Feststellung, ob alle erforderlichen Klauseln vorhanden sind und der aktuellen Rechtslage entsprechen, für Sie von Vorteil oder Nachteil sind und bieten ggf. Alternativvorschläge.

Sie kaufen eine Wohnung vom Bauträger?

Wir klären Sie bereits im Vorfeld über die rechtlichen Besonderheiten beim Kauf von Wohnungseigentum und die hierdurch entstehenden Rechtsverhältnisse mit den übrigen Erwerbern, Bauträgern und Hausverwaltern auf. Wir begleiten Sie beim Abschluss der Kaufverträge und bei der Abwicklung und geben Hinweise, welche Fallstricke Sie vermeiden sollten, insbesondere, wenn am Kaufgegenstand Mängel auftreten. Wir beraten bei der Abnahme des Kaufgegenstandes unter Berücksichtigung der Teilungserklärung und der Baubeschreibung.

Sie verkaufen selbst eine Immobile oder sind als Bauträger tätig?

Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und helfen bei der Geltendmachung der fälligen Kaufpreisraten oder der Abwehr von Mängelansprüchen.

MIETRECHT


Sie haben ein Büro angemietet oder vermieten selbst gewerblich? Sie vermieten eine Wohnung oder sind selbst Mieter?

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen (gewerblich und privat), Kündigungen des Mietverhältnisses, z.B. bei Eigenbedarf und Mietrückständen, prüfen Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturklauseln und setzen, falls erforderlich, Räumungsklagen einschließlich der Zwangsvollstreckung und Zwangsräumung durch.

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT


Unsere Kanzlei vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Rechtsstreitigkeiten im WEG-Recht, wie zum Beispiel:

  • Anfechtung von WEG-Beschlüssen
  • Ihre Rechte in der WEG-Versammlung
  • Abgrenzung Gemeinschafts- oder Sondereigentum
  • Rechte und Pflichten zwischen WEG, Eigentümern und Verwalter
  • Verwaltung von Gemeinschaftseigentum
  • Instandhaltung, Instandsetzung

IHR ANSPRECHPARTNER

WOLFGANG STRAUBE

FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
FACHANWALT FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

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